Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin abgewiesen. Damit sollte es Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger verboten werden, ihr Buch über die Zuger Landammannfeier von 2014 zu publizieren.
Im Januar war das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin eingegangen. Damit wollte die Netzaktivistin gegen die Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen vorgehen, wie sie zuvor das Zuger Obergericht entschieden hatte.
Dieser erste Entscheid des Bundesgerichts wiederum sollte mit dem Revisionsgesuch aufgehoben werden, was nun misslang.
«Der Revisionsentscheid im Fall Jolanda Spiess-Hegglin ist kein Freipass für Persönlichkeitsverletzungen durch die geplante Buchpublikation von Michèle Binswanger», sagte Spiess-Hegglins Rechtsanwältin Rena Zulauf auf Anfrage des Klein Reports. Eine Unterlassungsklage sei bereits eingeleitet.
Zulauf hatte vor dem Bundesgericht argumentiert, dass der Rechtsschutz in diesem Fall dringlich sei und deshalb nicht erst ein Endentscheid in einem Jahre dauernden ordentlichen Verfahren abgewartet werden könne.
«Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt», so die Zürcher Rechtsanwältin weiter.
Jolanda Spiess-Hegglin gibt sich nicht geschlagen. Aufgrund des bundesgerichtlichen Urteils vom 25. Januar und noch vor dem Revisionsentscheid hat sie anfangs März 2022 eine Unterlassungsklage gegen Michèle Binswanger wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht, sagte Rena Zulauf weiter.
«Jolanda Spiess-Hegglin wird Schadenersatz-, Genugtuungs- und Gewinnherausgabeansprüche gegenüber Michèle Binswanger und/oder einem Verlag geltend machen, sollten persönlichkeits- oder intimsphärenverletzende Aussagen in einem Buch oder einer anderweitigen Publikation veröffentlicht werden.»