Der Nationalrat hat mit 132 zu 32 Stimmen entschieden, dass die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren rückwirkend auf fünf Jahre zurückerstattet werden soll.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte im April 2015 das Bundesgericht mit seinem Entscheid, dass die Radio- und TV-Empfangsgebühren nicht mehrwertsteuerpflichtig seien. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat erst vor Kurzem nachgedoppelt und entschieden, dass die unzulässig eingezogenen 2,5-Steuerprozente zurückbezahlt werden müssen.
Gegen diesen Entscheid hatte sich das Bundesamt für Kommunikation wiederum ans Bundesgericht gewandt. Diese Beschwerde ist derzeit noch in der Schwebe.
Die Grosse Parlamentskammer will mit der am Dienstag gutgeheissenen Motion bewirken, dass alle Haushalte und Unternehmen in den Genuss der Rückerstattung kommen. Und nicht nur jene, die sich mit einem Gesuch darum bemüht haben.