Die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf den Billag-Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nimmt konkrete Formen an: Voraussichtlich 2021 gibt es eine pauschale Vergütung von 50 Franken pro Haushalt. Der Betrag liegt damit unter den Steuern, die von den Haushalten ehemals tatsächlich bezahlt wurden.
So steht es im Gesetzesentwurf, den der Bundesrat am Mittwoch präsentierte. Der «Vorentwurf» der Regierung, der aus lediglich fünf Artikeln besteht, muss allerdings auch vom Parlament angenommen werden, bevor die pauschale Rückerstattung möglich wird.
Die Gutschrift soll über eine Rechnung der neuen Erhebungsstelle Serafe erfolgen - und zwar unabhängig davon, ob die Rückzahlung ausdrücklich beantragt wird oder nicht. Für die Ausfälle bei der Haushaltsabgabe soll die Bundeskasse aufkommen.
Insgesamt fliessen dadurch 165 Millionen Franken zurück an die berechtigten Haushalte. Es handelt sich um den Betrag, den der Bund zwischen 2010 und 2015 mit der Mehrwertsteuer einkassiert hat. Weiter zurückliegende Ansprüche sind unterdessen verjährt.
Pro Haushalt wurden aber nicht 50, sondern 60 Franken über die Mehrwertsteuer zu viel bezahlt. Dass der Bund nun weniger zurückerstattet, als die meisten Haushalte versteuert haben, hat mehrere Gründe. Eine der Hauptursachen ist, dass es heute schlicht mehr Haushalte gibt als 2010.
Damals haben auch nicht alle Haushalte die Gebühr für Radio und Fernsehen bezahlt, was sich unterdessen durch den Systemwechsel geändert hat. So profitieren ironischerweise auch Personen, die früher gar keine Billag gezahlt haben, von einer Rückerstattung, während diejenigen, die seit 2010 immer gezahlt haben, ganz genau genommen etwas zu wenig erhalten.
Aus Effizienzgründen werden trotzdem alle Haushalte pauschal vergütet. Eine Differenzierung je nach Haushalt wäre laut Bundesrat zu aufwändig und kostspielig.
In zwei Leitentschieden hatte das Bundesgericht festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund deshalb die entsprechenden Steuern zurückzahlen muss.
Keine Rückerstattung solle es allerdings für Unternehmen geben - obwohl auch sie zwischen 2010 und 2015 insgesamt fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren entrichtet haben.
«Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten.»