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Freitag
14.11.2014

Medien / Publizistik

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag den Zürcher Journalisten Arthur Rutishauser freigesprochen. Er war vom Statthalteramt zu einer Busse verurteilt worden, weil er im Zusammenhang des BVK-Skandals aus einem noch geheimen PUK-Bericht des Zürcher Kantonsrats zitiert hatte.

Das Gericht folgte nun der Argumentation von Rutishausers Verteidiger. Es wog das Interesse der Öffentlichkeit an dem Korruptionsfall höher als das Amtsgeheimnis, schreibt der «Tages-Anzeiger» am Donnerstag.

Der heutige Chefredaktor der «SonntagsZeitung» hatte im Sommer 2010 in zwei Artikeln im «Tages-Anzeiger» über den Skandal bei der Pensionskasse BVK berichtet. Der Entwurf des Schlussberichts der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) des Kantonsrats, aus dem er zitierte, war zu diesem Zeitpunkt noch geheim. 

Der Kantonsrat verklagte daraufhin den Journalisten bei der Staatsanwaltschaft und beschwerte sich beim Presserat. Der Statthalter argumentierte, dass Rutishauser die offizielle Version des PUK-Berichts hätte abwarten müssen, um daraus zu zitieren. Im März 2013 verurteilte es Rutishauser zu 800 Franken Busse, was vom Bezirksgericht jetzt wieder rückgängig gemacht worden ist.