Ein auf der Facebookseite von SRF News ausgestrahltes Video, in dessen Zentrum der russische Präsident Wladimir Putin stand, hat das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) anlässlich der öffentlichen Beratungen fest.
In dem dreissig Sekunden dauernde Instant-Video «Putin macht den Cowboy» war der Präsident in der international unterstützten Auswilderungsaktion von Przewalski-Pferden im Südural zu sehen. Die Bilder wurden untermalt mit Westernmusik und ergänzt mit einem eingeblendeten Text. Darin kam zum Ausdruck, dass die demonstrierte Tierliebe auch eine Provokation sei. Zwischen den USA und Russland herrsche politische Leidenszeit, worunter die Zivilbevölkerung in Syrien leide. Für diese stelle Putins Pferdeliebe wohl eher «blanker Hohn» dar. Eine Privatperson erhob gegen das Video Beschwerde bei der UBI und rügte insbesondere den unsachlichen und tendenziösen Charakter.
Im Rahmen der Beratungen hatte die UBI zum ersten Mal eine Beschwerde gegen einen Online-Inhalt der SRG zu behandeln. In den Diskussionen wurde darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch die Facebookseite von SRF News Informationen in sachgerechter Weise zu vermitteln hat. Zwischen den gezeigten Bildern und dem eingeblendeten Text bestand im zu beurteilenden Video jedoch eine erhebliche Diskrepanz. Wesentliche Fakten zu den gezeigten Bildern und zur Auswilderungsaktion wurden dem Publikum vorenthalten.
Dem Video mangelte es zudem an der notwendigen Transparenz, indem nicht zwischen Fakten und Kommentaren unterschieden wurde. Das Publikum konnte sich aus diesen Gründen keine eigene Meinung bilden.
Die UBI hat daher mit sechs zu drei Stimmen entschieden, dass das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde und hat entsprechend die Beschwerde gutgeheissen.