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Donnerstag
16.11.2023

Digital

Schweizer Rechtshilfeersuchen werden von den USA oft nicht vollzogen, die Hate-Speech-Bekämpfung bleibt in den Händen von Facbook & Co... (Bild © Bakom)

Schweizer Rechtshilfeersuchen werden von den USA oft nicht vollzogen, die Hate-Speech-Bekämpfung bleibt in den Händen von Facbook & Co... (Bild © Bakom)

Ein Postulat aus dem Ständerat wollte vom Bundesrat wissen, ob bei der Eindämmung von Hassrede gesetzliche Lücken bestehen. 

Ein Bericht des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) gibt nun Entwarnung: Die verschiedenen regulatorischen Projekte, die derzeit in der pipeline sind, reichten aus, um den rechtlichen Schutz vor Hassrede spürbar zu verbessern. 

Hassrede bezeichnet in der Terminologie der Behörden die «Verunglimpfung und Diskriminierung von Personen und Personengruppen aufgrund bestimmter Merkmale». Hassrede gibts natürlich auch offline, vor allem aber wird sie auf Kommunikationsplattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube oder TikTok verbreitet.

Strafrechtlich ist es egal, ob die Inhalte digital oder analog verbreitet werden. Bei Hassrede, die online stattfindet, liegen die Daten allerdings meistens auf ausländischen Servern – das verkompliziert die Strafverfolgung.

So werden zum Beispiel Rechtshilfeersuchen von den USA oft nicht vollzogen, wie aus dem zwanzigseitigen Bericht hervorgeht. Dies, weil Verhaltensweisen, die nach schweizerischem Recht als Straftaten gelten, nach amerikanischem Recht aufgrund der speziell hohen Gewichtung der Meinungsäusserungsfreiheit meistens erlaubt sind.

Die Hassrede einzudämmen, liegt damit bislang vor allem in den Händen der Plattformen selbst. Ihr Vorgehen bezeichnet der Bakom-Bericht als «unzuverlässig». Kommt hinzu, dass die Hausregeln je nach Plattform unterschiedlich streng sind. Wird ein Kanal strenger, wandert der Hass ab in einen anderen.

Unter dem Strich führt dies dazu, «dass Hassrede, die verboten ist und offline verfolgt werden kann, online in aller Regel faktisch strafrechtlich nicht verfolgt wird», wie der Bericht bilanziert.

Die EU probiert mit dem «Digital Services Act», den Plattformen grössere Sorgfaltspflichten aufzuerlegen und diese einer Kontrolle zu unterstellen. Unter anderem Frankreich und Deutschland kennen darüber hinaus nationale Gesetze, die ebenfalls eine stärkere Rechtsdurchsetzung ermöglichen sollen.

In der Schweiz hat der Bundesrat im April das Bakom beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Dabei geht’s auch um die mangelnde Rechtsdurchsetzung im Straf- wie im Zivilrecht.

«Im Bereich des Zivilrechts priorisiert der Bundesrat den Abschluss von Rechtshilfeabkommen und Vereinbarungen, welche die direkte postalische Zustellung von Schriftstücken in Zivilsachen vorsehen», heisst es im Bericht weiter.

Im Bereich der präventiv-polizeilichen Massnahmen haben National- und Ständerat 2019 die Motion «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» angenommen. Dadurch sollen kantonale Polizeibehörden die Möglichkeit erhalten, polizeiliche Informationen systematisch untereinander und mit den Polizeiorganen des Bundes auszutauschen. Der Bundesrat ist derzeit mit der Umsetzung betraut. 

Bereits im Herbst 2022 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Das Gesetz will, dass ein Meldesystem eingerichtet wird. Damit sollen Inhalte gemeldet werden, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Auch dies könne helfen, die Verbreitung und Sichtbarkeit von Hassrede einzudämmen, so die Idee dahinter.

Über die erwähnten Gesetzesprojekte hinaus sieht der Bundesrat derzeit «keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf».