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Mittwoch
03.12.2014

IT / Telekom / Druck

Die Domainendung .swiss wird noch im Jahr 2015 Realität werden. Dies teilte das Bundesamt für Kommunikation am Dienstag mit. Unternehmen und Organisationen mit eindeutigem Bezug zur Schweiz können eine solche Domain beantragen. Der Klein Report wollte vom Bakom wissen, was dieser Bezug zur Schweiz im Detail bedeutet und wer über die Vergabe von so lukrativen Domains wie Hotels.swiss entscheidet.

Die Behörde ist aktuell mitten in der Diskussionsphase: «Den eindeutigen Bezug zur Schweiz müssen wir noch im Detail definieren und verfeinern», sagte Caroline Sauser,  Kommunikationsleiterin des Bakom. «Sicher ist, dass beispielsweise eine Firma mit Sitz in Deutschland und deutschen Produkten keine .swiss-Domain erhält.»

Ab Herbst 2015 können Firmen und Organisationen ihre Regierungsanträge stellen. «Bis dahin müssen wir erstens die Kriterien definieren, die Organisationen erfüllen müssen, um für eine solche Domain infrage zu kommen. Zweitens müssen wir die Informatiksysteme auf die Beine stellen, welche die Verwaltung der Domains ermöglichen», erklärte Sauser dem Klein Report das weitere Vorgehen.

Die Vergabe der .ch-Domains geschieht bisher automatisch nach dem First-come-first-served Prinzip. «Bei .swiss wird die Vergabe anders ablaufen, hier werden die Domain-Namen zugeteilt. Das Bakom wird für die Prüfung der Anträge verantwortlich sein und dabei mit ihrer Partnerorganisation Core zusammenarbeiten. Die Einzelheiten diesbezüglich müssen noch definiert werden», so Sauser weiter.

Unter .swiss können auch generische Begriffe wie zum Beispiel Hotel, Taxi oder Advokat registriert werden, wenn sie auf der Liste des Bakom aufgeführt sind. Diese Liste wird das Bundesamt bald veröffentlichen.

Eine Domain wie Hotel.swiss ist eine lukrative Angelegenheit. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass .swiss-Domains teurer sein werden als .ch-Domains, wie Sauser erklärte: «Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Verwaltungsgebühr an. Die Verwaltungsgebühr wird sicher weniger als 1000 Franken betragen.»