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Mittwoch
17.08.2016

TV / Radio

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gleist den Systemwechsel zur «geräteunabhängigen Haushaltsabgabe» für Radio und TV auf. Bis November können sich Unternehmen um die Erhebung der neuen Mediensteuer bewerben. Spätestens Anfang 2019, wenn der Vertrag mit der Billag ausläuft, liegt die erste Rechnung in den Briefkästen.

Anfang des nächsten Jahres wollen die Behörden entscheiden, welches Unternehmen den Zuschlag bekommt. Zusammen mit den Gemeinden und Kantonen, die die Haushaltsdaten beisteuern, wird es die Infrastruktur für die Erhebung bis Ende 2018 aufbauen. Der Vertrag läuft bis 2025.

Die Entschädigung an das Unternehmen, das die Erhebung abwickelt, sei Sache der vertraglichen Regelung. Sie werde aber «tiefer ausfallen als die jährlich 54 Millionen Franken, die Billag heute erhält», kündigt das Bakom an. Dies, weil das Inkasso der Unternehmensabgabe von der Eidgenössischen Steuerverwaltung durchgeführt wird.

Kern des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes, das im Juni 2015 von einer hauchdünnen Mehrheit von schweizweit 3700 Stimmen angenommen wurde, ist der Wechsel von den bisherigen Billag-Gebühren zu einer geräteunabhängigen «Kopfsteuer».