Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat Mitte Juli nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass Betreiber der Domains .ch und .swiss Adress-Namen bei Verdacht auf Betrug blockieren müssen.
Unter gewissen Bedingungen sind Provider dazu verpflichtet, einen Domain-Namen zu blockieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dieser für Betrug benutzt wird.
Das trifft zu, wenn der Domain-Name benutzt wird, um an sensible Daten mit unrechtmässigen Methoden zu gelangen (Phishing), schädliche Software (Malware) zu verbreiten oder solche Handlungen zu unterstützen.
Die Registerbetreiberinnen seien gemäss Bakom ausserdem verpflichtet, diese Domain-Namen auf Antrag einer anerkannten Stelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu sperren.