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Freitag
10.06.2016

IT / Telekom / Druck

Nur gerade eines von zwanzig geprüften Produkten im Bereich der Fernmeldeanlagen und der elektrischen Geräte, die in der Schweiz im letzten Jahr auf den Markt gebracht wurden, erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen. Dieses Ergebnis bewertet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) als «enttäuschend», auch wenn es die Marktsituation nicht genau abbilde: Die Aufsichtstätigkeit des Bakom konzentriere sich nämlich auf «problematische Bereiche».

Im vergangenen Jahr kontrollierte das Bakom das Einhalten der Anforderungen für das Inverkehrbringen von 198 Fernmeldeanlagen und 17 elektrischen Geräten. Das schockierende Ergebnis: 95 Prozent erfüllten die geltenden Anforderungen nicht.

Wie schon in der Vergangenheit wurden Mängel bei der Konformitätserklärung (71% der Produkte), den technischen Unterlagen (64%), der Kennzeichnung (54%) oder der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen, insbesondere beim Spektrumsschutz (39%), festgestellt. In 73 Prozent der Fälle wurden die Anlagen zudem von den Herstellerfirmen keinem oder nur einem unangemessenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen.

Das Bakom konzentrierte seine Marktaufsichtstätigkeiten auf die Bereiche mit den höchsten Nichtkonformitätsraten. Die sehr negative Bilanz kann deshalb nicht auf den gesamten Markt bezogen werden. Dennoch zieht das schlechte Ergebniss verschiedene Konsequenzen nach sich.

Nach den Kontrollen wurden 2015 insgesamt 129 Verfahren eröffnet. Das sind 20 weniger als im Vorjahr. 115 davon betrafen Fernmeldegeräte (zum Beispiel Drohnen, Fernbedienungen, Mobilfunkverstärker), die restlichen 14 bezogen sich auf die Kontrollen der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten (so zum Beispiel Konverter für Solarzellen, LED-Beleuchtungen).

Wenn das Bakom feststellt, dass eine Fernmeldeanlage den Funkverkehr oder den Radio- und Fernsehempfang stören kann, kann es gegen diese Anlagen ein Verkaufsverbot verhängen. Auf der Webseite des Bakom wird eine Liste mit den betroffenen Anlagen veröffentlicht.

Ausserdem werden auch Präventionsmassnahmen durchgeführt: Denn viele Probleme in Zusammenhang mit der Nichtkonformität von Geräten sind auf mangelnde Kenntnisse der geltenden Vorschriften zurückzuführen. Deshalb führt das Bakom regelmässig Informationsanlässe für die Fachleuchte der Branche durch.