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Montag
18.01.2016

TV / Radio

Wie bereits die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat auch das Bundesgericht entschieden, dass die «Kassensturz»-Sendung zum Thema «Zahnarztpfusch» nicht sachgerecht war. Eine Beschwerde der SRG wurde abgewiesen.

Ein Zuschauer hatte einen Beitrag der Sendung des Schweizer Fernsehens vom 20. Mai 2014 über einen «Zahnarztpfusch» beanstandet. In dem Beitrag wurde eine Frau gezeigt, die nach einer Operation in einer Aarauer Zahnklinik bleibende Schäden davongetragen hat.

Die ausserparlamentarische Kommission des Bundes schrieb damals: «Wesentliche Fakten wie das schon laufende haftpflichtrechtliche Verfahren der Geschädigten gegen die Zahnärztin, welche die missglückte Operation vorgenommen hatte und in der Zwischenzeit nicht mehr in der Zahnklinik tätig ist, wurden im Beitrag nicht erwähnt.»

Das Publikum habe sich zu den im Beitrag erörterten Haftungsfragen keine eigene Meinung bilden können. Die UBI stellte deshalb eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes fest und hiess die Beschwerde gegen den Beitrag mit 6:3 Stimmen gut. Das Bundesgericht stützt diese Meinung und gab am Freitag bekannt, das eine entsprechende Beschwerde der SRG gegen dieses Urteil abgewiesen wurde.