Nach der ARD wird nun auch das ZDF gegen Joyn, das Jugendangebot von ProSiebenSat.1 vorgehen. Der Streamer hat die Mediatheken von ARD und ZDF in sein Angebot integriert.
«Gegen die unzulässige Übernahme unserer Inhalte gehen wir rechtlich vor.» Offensichtlich habe ZDF wie schon ARD, Joyn «mehrfach die marktübliche Verlinkung der gesamten Mediathek zu rechtskonformen Bedingungen angeboten.» Diese wurden von Joyn indessen nicht angenommen, sondern einzelne Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen wurden direkt «embedded.» Die «F.A.Z.» nennt dies einen «Coup».
Joyn übernähme so einzelne Inhalte der Mediathek und kuratiere die öffentlich-rechtlich angebotenen Programme neu und verletze damit auch mögliche einzeln verhandelte Urheberrechte – so die Argumentation der ÖRR. Joyn argumentiert mit europäischer Rechtssprechung, die das «Embedding» für zulässig hielte, da dies im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Auftrags sei.
Nach Medienberichten folgend setzen sich alle beteiligten Parteien nach wie vor für direkten Dialog ein.