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Samstag
13.01.2024

Medien / Publizistik

Einsichtsrecht verletzt: Alain Bersets persönlicher Stab liess den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger abblitzen... (Bild Wikipedia)

Einsichtsrecht verletzt: Alain Bersets persönlicher Stab liess den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger abblitzen... (Bild Wikipedia)

Der Bundesrat zieht seine Schlüsse aus den Vorwürfen, dass im Innendepartement E-Mails widerrechtlich vernichtet worden seien. Dabei ging es um Erpressungsversuche einer Ex-Geliebten gegen den damaligen Vorsteher Alain Berset.

Nachdem die verschwundenen Unterlagen im Juni 2022 für einigen Wirbel in den Medien gesorgt hatten, setzte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats eine Subkommission ein.

Deren Bericht, der im Oktober veröffentlicht wurde, hatte es in sich. Zwar kam die Kommission in der Frage, ob im Innendepartement im Zusammenhang mit der versuchten Erpressung Dokumente illegalerweise vernichtet wurden, zu keinem eindeutigen Schluss. Es könne «nicht abschliessend» beurteilt werden, «in welchem Umfang die nicht auffindbaren E-Mails existiert haben» und ob ein Teil davon gegebenenfalls vernichtet worden sei.

Jedoch war gemäss der Geschäftsprüfungskommission davon auszugehen, dass die fraglichen E-Mails nicht nur privat gewesen seien, sondern auch einen Bezug zum Amt des Departementsvorstehers gehabt hätten.

In einem war die Einschätzung der GPK aber glasklar: Durch seine Weigerung, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) Adrian Lobsiger die Einsicht in die Dokumente zu gewähren, sei das Generalsekretariat des Innendepartementes seinen rechtlichen Verpflichtungen gemäss Öffentlichkeitsgesetz nicht nachgekommen.

Eine Rüge gab es denn auch für Bersets EDI-Generalsekretär Lukas Gresch.

Auf die Kritikpunkte der GPK hat am Freitag nun der Bundesrat reagiert. Er beauftragt das Justizdepartement, die Punkte zu überprüfen und Vorschläge zum weiteren Vorgehen auszuarbeiten.

Unter anderem soll dabei das Einsichtsrecht des Edöb in die Dokumente der Bundesverwaltung geprüft werden. «Der Bundesrat will allfällige Interventionsmöglichkeiten des Edöb prüfen lassen, wenn dessen Einsichtsrecht nicht gewahrt wird», heisst es aus Bundesbern. 

Die weitergehende Empfehlung der GPK jedoch, ein Recht des Edöb auf den Erlass einer Verfügung zu prüfen, lehnt der Bundesrat strikt ab.

Der Edöb habe keine Aufsichts-, sondern eine Schlichtungsfunktion. «Nach Ansicht des Bundesrats würde die Einführung einer Verfügungskompetenz dem Charakter des informellen Schlichtungsverfahrens zwischen der Bundesverwaltung und der Öffentlichkeit deshalb widersprechen.»

Ausserdem will der Bundesrat prüfen, ob der Verlust von Daten und Dokumenten bei Jobwechseln von Kaderbeamtinnen und -beamten minimiert werden kann. Dies mit Merkblättern und Schulungen, die über die Aufbewahrungspflichten informieren. 

Auch eine Ausweitung der Aufbewahrungsfrist auf elektronische Daten von ausscheidenden Mitarbeitenden soll geprüft werden.

Und last but not least die halbprivaten Dokumente: Hier will der Bundesrat prüfen lassen, ob und in welchem Umfang Dokumente, die sowohl einen Bezug zur amtlichen Tätigkeit als auch zum Privatleben der Beamten und Magistratinnen haben, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

«In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob der Situation von Magistratspersonen speziell Rechnung getragen werden soll.»