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Samstag
14.11.2015

Medien / Publizistik

Nach dem historisch knappen Ausgang der RTVG-Abstimmung vom 14. Juni fordert die Aktion Medienfreiheit eine besonders «umsichtige und sorgfältige Umsetzung des Gesetzestextes». Den Vorschlag zur neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) weist die überparteiliche Vereinigung um deren Präsidentin, SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, entschieden zurück. Der Entwurf bedürfe einer nochmaligen Überarbeitung.

Der Gesetzestext sei «teils schludrig formuliert» und führe zu «Schwierigkeiten bei der Umsetzung», heisst es von Seiten der Aktion Medienfreiheit. Zudem «führen verschiedene vorgeschlagene Änderungen zu weiteren Marktverzerrungen», ist man sich sicher. Als Beispiel wird die «einseitige Förderung von konzessionierten Radio- und Fernsehveranstaltern» genannt.

Die vielen Ausnahmen bei der Erhebung der Mediensteuer zeigten zudem, dass sie «ungerecht und willkürlich» sei: «Die Erhebung der Mediensteuer gleicht einem Bazar», schreiben Rickli und Co.

Auch die Senkung des Eigenfinanzierungsgrads von Radiosendern ist der Aktion Medienfreiheit ein Dorn im Auge: «Es ist falsch, mittels Gebührensplittings den Gebührenanteil für private Sender immer weiter zu erhöhen. So wird die faktische Staatsabhängigkeit weiter verstärkt», wird argumentiert. Anstelle des Gebührensplittings sollen «vielmehr die Rahmenbedingungen für private Medien optimiert werden».

Die Höhe der RTVG-Abgabe sei zudem zu plafonieren: «Die Basis der Berechnung in der Botschaft war der Stand 2011: 1,336 Milliarden Franken. Auf dieser Zahl ist die Regierung zu behaften. Die Gesamteinnahmen aus der neuen Radio- und Fernsehabgabe dürfen nicht höher sein», so die überparteiliche Vereinigung.

Erfreulich sei dafür, «dass der Bundesrat offenbar doch zur Ansicht gelangt ist, dass Personen, welche nicht Radio hören oder fernsehen können, von der Steuer zu befreien sind». Es mache hingegen keinen Sinn, dies auf taubblinde Personen zu beschränken. Gehörlose und Blinde müssten somit beide die Mediensteuer von 400 Franken bezahlen.