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Montag
30.05.2016

TV / Radio

Eigenfinanzierungsgrad sinkt weiter

Eigenfinanzierungsgrad sinkt weiter

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sowie die revidierte Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) werden beide per 1. Juli 2016 in Kraft treten. Nun zeigte sich die Aktion Medienfreiheit beunruhigt, dass «auch die jüngsten Revisionen den Wettbewerbsverzerrungen nicht entgegenwirken und die finanzielle Abhängigkeit etlicher privater Medien von staatlichen Geldern weiter verstärkt wird.»

Sie will im Rahmen der bevorstehenden «Service public»-Debatte diese Punkte thematisieren.

Die Erhöhung der Gebührenanteile von lokalen und regionalen Radio- und Fernsehsendern führt zu 13 Millionen Franken mehr Subventionen wie Klein Report berichtete. Diese Abhängigkeit privater Medien stuft die Aktion für Medienfreiheit als gefährlich ein, «zumal eine weitere Erhöhung der Gebührenanteile absehbar ist.»

Weiter erklärt sie, dass die neue Regelung besonders verheerend sei: Der Eigenfinanzierungsgrad von nicht gewinnorientierten Radios kann auf 20 Prozent und der von den übrigen Radios auf 30 Prozent gesenkt werden. Die Aktion Medienfreiheit argumentiert, dass es falsch sei, «mittels Gebührensplittings den Gebührenanteil für private Sender immer weiter zu erhöhen.» Denn wo der Staat Leistungen ausrichtet, findet auch «eine staatliche Intervention» statt und somit steht dies wiederum «einem lebendigen Wettbewerb entgegen sowie dem staatspolitischen Grundsatz, dass die Behörden keine Medienkontrolle ausüben sollten.»

Weiter kritisiert die Vereinigung, dass mit der Aus- und Weiterbildung von nicht journalistisch tätigen Mitarbeitern – etwa dem Management oder Werbeverkauf – künftig Gebührengelder eingesetzt werden können und so «eine fragwürdige Zweckentfremdung dieser Zwangsabgaben stattfinde.»

Weiter sei die Aussage, dass die Höhe der Abgabe «erst kurz vor dem Systemwechsel» festgelegt werden soll, inakzeptabel, denn die im Abstimmungskampf genannten Zahlen bezogen sich auf den Stand der Gebühreneinnahmen von 2011. Die Aktion Medienfreiheit fordert, dass «von diesen Zahlen bei der Berechnung auszugehen sei, denn auf diesen Werten basierten auch alle Berechnungen im Hinblick auf den Systemwechsel. Nun auf die voraussichtlich höheren Zahlen von 2018 zurückgreifen zu wollen, ist nicht statthaft.» Es wird eine Plafonierung auf dem Stand von 2011 verlangt.

Die kommunizierten Entscheide unterstrichen die langfristige Absicht des Bundesrates, «Mehreinnahmen im Medienbereich zu generieren und die staatliche Subvention privater Medienunternehmen auszubauen», so die Aktion Medienfreiheit weiter. Sie fordert, dass der Beschluss solcher Schritte im Rahmen der «Service public»-Diskussion geführt werden müsse.