Die Welschschweizer Ausgabe von «20 Minuten» hat den Rassendiskriminierungs-Paragraphen des Berufskodes verletzt. Eine irreführende Kombi aus Titel und Foto hätten Vorurteile genährt, bemängelte der Presserat.
«20 minutes» publizierte am 16. April 2018 auf seiner Website ein Foto, auf dem die Hand eines dunkelhäutigen Menschen zu sehen war. In der Hand hielt er einen italienischen Personalausweis. Der Bericht war betitelt mit «Er erhält zwei Aufenthaltsbewilligungen mit falschen Dokumenten» und handelte von einem Kosovaren.
Wer nur den Titel über dem Foto lese, werde daraus folgern, dass ein Afrikaner betrogen habe, schreibt der Schweizer Presserat in seiner Stellungnahme. «Dies verstärkt die Vorurteile, welche ein Teil der Schweizer Öffentlichkeit gegenüber Menschen schwarzafrikanischer Herkunft hat, wonach diese als Profiteure im Asylbereich wahrgenommen werden.»
«20 minutes» verteidigte sich dagegen mit der Behauptung, das Foto mit diesem Titel sei «unproblematisch», weil die Nutzer nichts weiter daraus ableiten würden. Oder allenfalls nur, dass es sich um die Hand eines Behördenvertreters und nicht um die des Täters handle.
Für den Presserat ist dies «eine abenteuerliche Interpretation». Die Verwendung des Bildes hat für das Gremium gegen die Berufsethik verstossen. Das Foto hätte auch keine weiteren relevanten Informationen enthalten, «welche das Risiko einer Rassendiskriminierung gemindert hätten», steht in der Stellungnahme weiter.
Der Artikel an sich dagegen war handwerklich sauber gestrickt, hielt der Presserat weiter fest. Er enthielt keine faktischen Fehler und keine wichtigen Fakten wurden ignoriert.