Die Ombudsstelle des Schweizer Radios und Fernsehens SRF hat eine Beschwerde des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), Michel Huissoud, gutgeheissen. Huissoud beanstandete einen Beitrag der Nachrichtensendung «10vor10» zum Thema Korruption in der Bundesverwaltung, für den er selbst auch interviewt worden war.
Im Beitrag wurde eine Zunahme von Verdachtsmeldungen von 50 im Jahr 2011 auf 86 im Jahr 2012 beziffert und daraus eine Zunahme an Korruptionsfällen abgeleitet. Diese Zahlen betreffen aber sämtliche Unregelmässigkeiten im Verwaltungsbetrieb und nicht, wie im Beitrag behauptet wurde, ausschliesslich Korruptionsfälle. «Wir bedauern, dass wir das Publikum offenbar unzutreffend informiert haben», schrieb dazu «10vor10»-Redaktionleiter Christian Dütschler.
Huissoud beanstandete zudem, dass bei der Erwähnung der steigenden Anzahl von Verdachtsfällen auch erwähnt hätte werden müssen, dass dies bedeute, dass die Kontrolle und die Abwehrmechanismen verbessert worden seien, und nicht, dass mehr bestochen werde. Er wies darauf hin, dass er diese Tatsache im Interview mit den «10vor10»-Reportern zwei Mal erwähnt habe.
Die Obmudsstelle kam zum Schluss, dass durch die Fehlinterpretation der Zahlen das Publikum ungenügend über die Korruption in der Bundesverwaltung informiert worden sei. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei deshalb verletzt worden.
Michel Hissoud verlangte in seiner Beschwerde, dass der Beitrag auf der Seite des SRF sofort gesperrt werde. Dieser Forderung entsprach das Schweizer Fernsehen bereits vorsorglich.