Montag
09.12.2019, 08:15
«Keine abschreckende Wirkung»: SRG-Menschenrechts-Beschwerde scheitert in Strassburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tritt nicht auf eine Beschwerde der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG) ein.
Das Bundesgericht hatte eine «Puls»-Sendung über Botox als nicht sachgerecht ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tritt nicht auf eine Beschwerde der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG) ein.
Das Bundesgericht hatte eine «Puls»-Sendung über Botox als nicht sachgerecht taxiert. Dies hatte «keine abschreckende Wirkung» auf die Programmgestaltung der SRG-Sender, heisst es jetzt aus Strassburg ... weiter lesen