Montag
14.12.2015, 16:24
«Bild»-Facebook-Pranger vom Gericht geschützt
Die Boulevardzeitung «Bild» darf Menschen anprangern, die bei Facebook oder Twitter rechte Parolen verbreitet und den Hass gegen Flüchtlinge geschürt haben - mit Foto und Klarnamen.
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Die Boulevardzeitung «Bild» darf Menschen anprangern, die bei Facebook oder Twitter rechte Parolen verbreitet und den Hass gegen Flüchtlinge geschürt haben - mit Foto und Klarnamen.
Das hat das Landgericht München gentschieden. Hintergrund: Die Richter hatten über einen Antrag einer Frau zu entscheiden, die dem ... weiter lesen