Einstimmig hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI zwei Konzessionsbeschwerden abgewiesen, welche der «Tagesschau» vom Frühjahr einseitige Berichterstattung über die Atom-Initiativen vorwarfen. Beschwerdeführer hatten moniert, dass beim «Tagesschau»-Bericht vom 12. April über die Delegiertenversammlung der Grünen Partei ausführlich über die Parolenfassung zu den Atom-Initiativen «Strom ohne Atom» und «Moratorium Plus» berichtet worden war. Dies sei - so die Beschwerdeführer - eine ungebührliche Propaganda für die beiden Initiativen, da man bei den Berichten über die Parolenfassung der bürgerlichen Parteien keine konträren Stellungnahmen zum Thema Atom-Initiativen ausgestrahlt habe.
Die UBI hat diese Argumentation nicht gelten lassen, wie sie am Freitag bekannt gab. Sie hat die verschiedenen «Tagesschau»-Berichte über die Parolenfassungen durch die Parteien im Vorfeld des Abstimmungsmarathons vom 18. Mai verglichen und billigt ausdrücklich, «dass bei der Berichterstattung über die Delegiertenversammlungen jeweils die politischen Schwerpunkte und die aktuelle Stimmungslage der betreffenden Partei im Vordergrund stand. Ein solcher Ansatz ist sachgerecht und widerspricht nicht dem Vielfaltgebot, weil es sich beim Bericht über die Parolenfassung der Grünen Partei um keine eigentliche Abstimmungssendung handelte.»
Die Beschwerdeführer hatten den Vorwurf der Einseitigkeit auch damit begründet, dass die «Tagesschau» nicht über den gleichentags stattfindenden und gut besuchten «nationalen Aktionstag gegen die Ausstiegsinitiativen» beim Kernkraftwerk Gösgen berichtet hatte. (Die Redaktion war davon ausgegangen, dass es sich um eine kleine Aktion mit Transparenten am Kühlturm handle.) Die UBI stellt fest, dass ein unmittelbarer innerer Zusammenhang mit der Parolenfassung der Grünen nicht gegeben sei. Im Übrigen lässt sie Nachsicht walten: «Die nicht erwähnte Kundgebung (...) stellt kein solch bedeutendes Ereignis von nationalem Charakter dar, welches unbedingt in der Tagesschau hätte Eingang finden müssen. Wie die Redaktionsleitung selber einräumt, hätte die Tagesschau trotz der Fehleinschätzung (...) die Kundgebung aber zumindest im Nachrichtenblock erwähnen können, was die UBI begrüsst hätte. Da die Frage der Berichterstattung über den Aktionstag aber (...) Teil der den Veranstaltern zustehenden Programmautonomie bildet, verletzt die Sendung auch diesbezüglich keine Programmbestimmungen.»
Samstag
20.12.2003