Ein Gericht in Dresden hat zwei Journalisten, die Ende 2010 wegen übler Nachrede veurteilt wurden, im Berufungsverfahren freigesprochen. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, könnte einen Schlussstrich unter die unrühmliche «Sachensumpf»-Affäre ziehen. Medienorganisationen wie Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüssten das Urteil am Dienstag als Signal für die Pressefreiheit.
Grund des langwierigen Verfahrens gegen die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel war ein Artikel, den die beiden vor mehr als vier Jahren auf «Zeit Online» veröffentlicht hatten. Darin ging es um den sogenannten «Sachsensumpf» und zwei Richter, die in den Neunzigerjahren angeblich in einem Leipziger Minderjährigenbordell verkehrt und Verfahren beeinflusst haben sollen.
Wegen dieses Artikels hatte die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Datt und Ginzel ein Verfahren wegen übler Nachrede eröffnet, wobei die beiden 2010 auch tatsächlich zu Geldstrafen verurteilt wurden. Die Folge war ein medialer Sturm der Entrüstung. Deutsche Medien sahen in dem Urteil einen Bedrohung der Pressefreiheit und des investigativen Journalismus.
«Zeit Online» kommentierte das Urteil am Montagabend als «das einzig denkbare» in einem «merkwürdigen Fall» und wertete es als wichtigen Schritt für die Pressefreiheit in Sachsen. Für ROG sendet das Urteil «ein wichtiges Signal an andere europäische Länder, in denen Journalisten dagegen kämpfen, wegen Verleumdung im Gefängnis zu landen», so die Organisation in einem Kommuniqué vom Dienstag.