Content:

Dienstag
30.10.2001

Das Zürcher Bezirksgericht hat zwei Journalisten des Magazins «Bilanz» wegen übler Nachrede verurteilt. Die beiden haben 1998 in einer Sonderausgabe «Die 250 Reichsten» einen Artikel geschrieben, der ehrverletztende Aussagen über den Financier Ralph Schmid enthält. So schrieben die Journalisten, der «noble Ex-Bankier» habe sich nach Monaco abgesetzt. Ausserdem sei Schmid in der Schweiz rechtskräftig verurteilt, aber am Mittelmeer nur schwer zu fassen. Im noch nicht rechtskräftigen Urteil heisst es, durch diese Wortwahl werde beim Durchschnittsleser der Eindruck erweckt, Schmid versuche sich der Justiz zu entziehen. Der Auszug aus dem Zentralstrafregister zeige jedoch, dass Schmid nicht vorbestraft sei. Weiter bemängelt das Gericht, dass Ralph Schmid unmittelbar neben einem Foto von Werner K. Rey abgebildet ist. Schmid werde dadurch vom Durchschnittsleser auf die gleiche Stufe wie Rey gestellt. Das Motiv der Journalisten sei ein möglichst grosser Absatz der «Bilanz» und nicht ein aktuelles Interesse an Schmid. Zudem hätten die Journalisten erkennen müssen, dass der Artikel eine ehrverletztende Wirkung habe. Die Verteidigung argumentierte, die Aussage «rechtskräftig verurteilt» beziehe sich auf ein tatsächlich vorliegendes zivilrechtliches Urteil. Den Hinweis, Schmid habe sich nach Monaco abgesetzt, versuchte die Verteidigung so zu entkräften: Monaco werde vor allem mit Steuerflucht assoziiert - die offentsichtlich nicht vorliege - und nicht damit, sich einer Strafverfolgung zu entziehen. Die Richter erachteten das Verschulden des Artikel-Verfassers als «nicht mehr leicht» ein und bestrafte ihn mit 3000 Franken Busse. Das Verschulden des zuständigen Redaktors wurde als «noch leicht» eingestuft und mit 1500 Franken bestraft. Dazu kommen noch 8000 Franken Prozessentschädigung für Schmid. Eine Genugtuung erhält er aber nicht. Denn das Gericht finde, durch den Artikel sei Schmid nicht besonders verletzt worden, heisst es am Dienstag in der NZZ. Er habe zwar nicht alles hinzunehmen, aber eine gewisse kritische Berichterstattung müsse er dulden.