Die Stadt Biel beabsichtigt, ihr Reklamereglement aus dem Jahr 2002 zu revidieren und hat eine Totalrevision bestehend aus einem Reklamereglement und einem Plakatierungsplan vorgelegt.
Einsprache erfolgte seitens der Plakatgesellschaft APG|SGA (als von der Stadt Biel beauftragtes Aussenwerbeunternehmen) und des Schweizer Werbe-Auftraggeberverbandes SWA. Der Gemeinderat kommuniziert in seinem Bericht vom 8. März, dass die bei der öffentlichen Auflage eingebrachten Punkte «soweit möglich aufgenommen wurden».
Mit dieser Sichtweise sind die Verbände AWS Aussenwerbung Schweiz, KS/CS Kommunikation Schweiz und Werbeauftraggeberverband nicht einverstanden. «Das Gegenteil ist der Fall. Die Einsprachen von SWA und APG|SGA bezüglich Zweisprachigkeit wurden ignoriert», teilten sie am Montag mit.
Die Verbände sehen beim Zwang zur Zweisprachigkeit weitreichende und kostspielige Folgen für lokale und nationale Werbetreibende: Sie müssten standortspezifisch für die Stadt Biel separate zweisprachige Sujets transkreieren – weshalb sie künftig auf Aussenwerbung in Biel eher verzichten werden. Die Zweisprachigkeitspflicht für Deutsch und Französisch werde ein international alleinstehendes «Bieler Werbeverbot» darstellen und negative Auswirkungen haben.
Neben den rechtlichen Vorbehalten sieht es die Mehrheit der Werbetreibenden als «nicht zielführend, einen deutsch-französischen Kampagnen-Split separat für den Standort Biel zu konzipieren».
Zudem sei Zweisprachigkeit aus gestalterischen Gründen und mit Blick auf die werbetechnischen Anforderungen (plakative Kurzbotschaften, Bildwortspiele, Anglizismen) oft nicht sinnvoll umsetzbar.
Auch sei für die Stadt Biel bei weniger Plakatierungen auch mit weniger Einnahmen zu rechnen.
Die Verbände beantragen deshalb, den Art. 5 im Reklamereglement zur zweisprachigen Konzeption zu streichen: «Alle Reklamen müssen, gestützt auf die in der kantonalen Verfassung verankerten und in der Stadt Biel geltenden Prinzipien zur Zweisprachigkeit, in den beiden offiziellen Amtssprachen konzipiert werden.»
Die Verbände rufen den Bieler Stadtrat dazu auf, das Reglement wegen des umstrittenen Artikels 5 an seiner Sitzung vom 26. April zurückzuweisen und die Bieler Bevölkerung dazu aufzurufen, am 18. Juni zum Reklamereglement in dieser Form ein Nein in die Urne zu legen.