Die Realitysoap «Jobtausch» hätte bei der Folge mit den thailändischen Taxichauffeuren mehr Fingerspitzengefühl beweisen müssen. In der Folge der Sendung, die auf SRF 1 ausgestrahlt wurde, wäre es beim Überfahren eines Rotlichts an einem Bahnübergang beinahe zu einem Unfall gekommen. Die Ombudsstelle der SRG hat nun die Beanstandung der Sendung vom 10. Oktober teilweise bestätigt.
Ein Zuschauer machte sich Sorgen um die Sicherheit von Taxifahrern, die in der Sendung portraitiert wurden: «Dass Taxichauffeure aus Thailand nach einer kurzen Probefahrt ohne Begleitung durch einen erfahrenen Schweizer Kollegen Fahrgäste transportieren durften (und natürlich umgekehrt Schweizer Taxichauffeure in Bangkok), ist unglaublich. Es hätte ja auch zweimal ohne Weiteres ein schwerer Unfall passieren können (Rotsignal beim Bahnübergang nicht beachtet, falsche Strassenseite, weil sie an den Linksverkehr gewöhnt waren). Spätestens nach dem schrecklichen Unglück in Wolfenschiessen (unbewachter Bahnübergang) hätten Sie auf die Ausstrahlung dieser Sendung verzichten müssen.»
Der Zuschauer gelangte mit seiner Kritik an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI, welche die Eingabe zur Behandlung an SRG-Ombudsmann Achille Casanova weiterleitete.
Die Verantwortlichen der Sendung «Jobtausch» haben zu dieser Kritik Stellung bezogen und geben sich einsichtig: «Wir haben die oben genannte Szene innerhalb der Redaktion ausführlich diskutiert. Wir stimmen Herrn X zu, dass die erwähnten Situationen nicht ungefährlich waren und bedauern grundsätzlich, dass diese Szenen bei ihm ein Unbehagen ausgelöst haben.» Des Weiteren wurde aus Anlass der Kritik die Produktionsfirma noch einmal darauf hingewiesen, dass risikoreiche Situationen beim Dreh möglichst zu vermeiden seien. In diesem Fall seien jedoch die Situationen nicht vorherzusehen gewesen, da alle Beteiligten über langjährige Taxierfahrung verfügten.
Ombudsmann Casanova erachtet die Ausstrahlung der Sendung - trotz dieser falschen Einschätzung - aufgrund der Tatsache, dass glücklicherweise niemand zu Schaden gekommen ist, als vertretbar. Wichtig sei, dass die Kritik zu verstärkten Sicherheitskontrollen geführt habe. Abschliessend hält er fest: «In diesem Sinne, und auch wenn formell keine Verletzung des RTVG vorliegt, kann ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, durchaus als berechtigt ansehen.»