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Mittwoch
22.11.2017

Medien / Publizistik

Kanton und Stadt Zürich wollen künftig einen Beitrag an die Altersvorsorge von Künstlern leisten – und gehen damit auf ein altes Anliegen von Kulturschaffenden und Kulturpolitik ein.

Für Kulturschaffende, die von Stadt oder Kanton Zürich einen Unterstützungsbeitrag erhalten und nachweisen, dass sie sechs Prozent des Unterstützungsbeitrages in die gebundene Vorsorge einzahlen, leisten die Förderstellen zusätzlich «einen Beitrag in gleicher Höhe». Die neue Regelung gilt ab Januar 2018. Zudem wollen die beiden Kulturförderstellen die Kunst- und Kulturschaffenden «für die Dringlichkeit des Themas» sensibilisieren. 

Auch die Vorsorgesituation von fest oder temporär angestellten Kunst- und Kulturschaffenden soll verbessert werden. Stadt und Kanton Zürich rufen die subventionierten Kulturinstitutionen dazu auf, den beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden «eine Vorsorgelösung ab dem ersten Tag und Franken» anzubieten. Die Forderung werde in die Erneuerung von Subventionsverträgen einfliessen, schreiben die beiden Kulturbehörden in einer gemeinsamen Mitteilung.

«Die allermeisten Kulturschaffenden treffen nicht aus mangelndem Willen keine berufliche Vorsorge, sondern, weil ihr Einkommen dazu schlicht nicht ausreicht», beschreibt der Dachverband Suisseculture, in dem die Verbände der Kunstsparten, aber auch die Journalistenverbände Impressum, Syndicom und Schweizer Syndikat Medienschaffender zusammengeschlossen sind, die prekäre Erwerbssituation. Sie seien in kurzfristigen Teilpensen angestellt oder arbeiteten als selbständig Erwerbende. «Ihre Verdienste fallen oft nicht unter die Vorsorgepflicht.» 

«Nur wenn bei allen, auch kleinen Verdiensten, Beiträge bei einer Vorsorgeeinrichtung freiwillig abgerechnet werden können, erreichen die Künstlerinnen und Künstler ein Vorsorgekapital und somit eine Rente, für die es sich lohnt, ein Arbeitsleben lang, bei prekären Einkommensverhältnissen, eigene Beiträge einzubezahlen», erklärte der Dachverband, zu dem Vorsorgestiftungen in den Kunstsparten gehören, am Dienstag.

Kulturpolitisch ist die Altersvorsorge der Künstler ein zähflüssiges Anliegen. 2009 hatte der Bund im neuen Kulturförderungsgesetz Beiträge an die dritte Säule von Kunst- und Kulturschaffenden gesetzlich verankert. Nach längerem Ringen haben die Zusammenschlüsse der städtischen und kantonalen Kulturbeauftragten im letzten Jahr nun «Empfehlungen» verabschiedet. Sie verlangen von den Städte und Kantonen, dass sie die soziale Vorsorge für Kulturschaffende «nach möglichst einheitlicher Praxis» verbessern.