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Montag
30.03.2026

Medien / Publizistik

Der tragische tödliche Unfall der jungen Radrennfahrerin Muriel Furrer hat keine weiteren juristischen Konsequenzen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen ein, es gebe keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten bei der Rad-Weltmeisterschaft 2024, wie sie am Montag bekannt gab.

Der Fall der damals 18-jährigen Spitzensportlerin weckte ein enormes Medieninteresse. Unter anderem, weil Furrer am 26. September 2024 nach einer Abfahrt in Küsnacht stürzte und weit über eine Stunde unentdeckt im Unterholz liegen blieb. Sie erlag einen Tag später ihren schweren Verletzungen.

Bei der Bergung und der Behandlung von Muriel Furrer im Universitätsspital Zürich seien keine Pflichtverletzungen festgestellt worden.