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Dienstag
27.08.2013

Medien / Publizistik

Das Zürcher Obergericht hat dem Fotojournalisten Klaus Ròzsa recht gegeben. Ròzsa sei im Berufungsprozess am Montag in allen Punkten freigesprochen worden, teilte die Gewerkschaft Syndicom mit. Er habe zudem die volle Prozessentschädigung erhalten.

Die Vorinstanz und die Staatsanwaltschaft hatten Ròzsa Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung vorgeworfen und ihn deswegen verurteilt. Der Fotograf hatte 2008 den Polizeieinsatz begleitet, der die Auflösung der Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions zum Ziel hatte.

Das Obergericht halte fest, dass die Festnahme von Klaus Ròzsa nicht gerechtfertigt gewesen sei und dass ihm ein gewisser Widerstand in dieser Situation nicht vorgeworfen werden könne, so die Syndicom. «Wichtig ist zudem die Feststellung des Obergerichts über den Umgang der Polizei mit Medienschaffenden: Die Polizisten müssen sich gefallen lassen, dass ihre Arbeit fotografiert und gefilmt wird.»