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Freitag
07.01.2022

Digital

Er wird bald einen neuen Vertrag bekommen...           (Bild: Uber)

Er wird bald einen neuen Vertrag bekommen... (Bild: Uber)

Laut mehreren Urteilen des Zürcher Sozialversicherungsgerichts vom 20. Dezember 2021 werden Uber-Fahrerinnen und Fahrer als «nicht selbständige Erwerbstätige» eingestuft. Das teilte die Gewerkschaft Syndicom am Donnerstag mit.

Diese Urteile stützen den Entscheid eines Genfer Gerichts, das UberEats als Arbeitgeber einstufte. Die Gewerkschaft Syndicom begrüsse diese Urteile sehr, setze sie sich doch schon lange für die soziale Absicherung und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Plattform-Angestellten ein.

«Es ist ein wichtiges Zeichen an die Lohnabhängigen in der Schweiz, dass es auch in der Plattform-Ökonomie Regeln gibt, die die Arbeitnehmenden schützen und die auch von Tech-Giganten respektiert werden müssen.»

Uber sowie UberEats drücken sich seit langem davor, Verantwortung für ihre Lohnabhängigen zu übernehmen. Sie verstecken sich hinter dem Argument, dass sie nur Dienste vermitteln und ihre Fahrerinnen und Fahrer Selbständige sind. «Damit verdienen sich einige wenige Firmenbesitzer seit Jahren eine goldene Nase und treiben im Gegenzug tausende Arbeitnehmende ins Prekariat.»

Nachdem bereits unterschiedliche Behörden in der Schweiz die Logik und Praxis von Uber als «unrechtmässig» taxiert haben, folgt nun ein Entscheid des Zürcher Sozialversicherungsgerichts. Ob Personalverleih oder nicht: Der US-Multi ist ein Arbeitgeber, muss seine Fahrerinnen und Fahrer anstellen und Sozialversicherungsabgaben leisten.

Für syndicom-Zentralsekretär David Roth ist klar: «Als Arbeitgeber stehen auch Uber und Co. in der Pflicht, sich mit den Arbeitsbedingungen ihrer Angestellten auseinanderzusetzen und sich bei den Verhandlungen zu Gesamtarbeitsverträgen mit den Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen.»