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Mittwoch
18.12.2002

Ein grosser Teil des Entwurfs befasst sich mit der fernmeldetechnischen Verbreitung der Radio- und Fernsehprogramme und berücksichtigt namentlich die Folgen der Digitalisierung. So wird beispielsweise auf die zunehmende Verschmelzung der bisher getrennten Bereiche des Rundfunks und der Telekommunikation (Konvergenz) eingegangen. In diesem Rahmen sorgt der Entwurf dafür, dass dem Radio auch künftig genügend Frequenzen für die Verbreitung zur Verfügung stehen.

Der Verschmelzung von Rundfunk und Telekommunikation trägt auch die neue Behördenorganisation Rechnung. Für die Regulierung der beiden Bereiche soll künftig eine einzige, unabhängige Kommission zuständig sein, die auch die bisherigen Funktionen der Kommunikationskommission (ComCom) und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) übernimmt. Die heute von der UBI wahrgenommene Behandlung von Beschwerden gegen ausgestrahlte Sendungen obliegt künftig einer eigenen Kammer mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis innerhalb der neuen Kommission. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und führt die Geschäfte der Kommission. Diese Organisation folgt dem Modell der Wettbewerbskommission.