Content:

Mittwoch
18.12.2002

Kernpunkt des neuen Radio- und Fernsehgesetzes sei es, auch in Zukunft ein eigenständiges, schweizerisches Programmangebot zu ermöglichen, heisst es in der Botschaft des Bundesrates. Um mit der starken ausländischen Konkurrenz mithalten zu können, sollen die «beschränkten Ressourcen auch in Zukunft auf die SRG gebündelt» werden. So soll die SRG weiterhin den grössten Anteil der Empfangsgebühren (im Jahre 2001 waren es gesamthaft 1,1 Milliarden Franken) erhalten, um ihren Programmauftrag zu erfüllen. Damit sind aber auch Auflagen verbunden, deren Einhaltung durch einen unabhängigen Beirat überprüfen werden sollen. Auf diese Weise soll eine gesellschaftliche Diskussion über den Service public angeregt werden.

Damit den kommerziellen Privaten ein Entfaltungsspielraum verbleibt, schränkt die Botschaft die SRG bei der Werbung stärker ein als die privaten Veranstalter. Zudem hat die SRG inhaltlich ihr Programm auf die national-sprachregionale Ebene zu konzentrieren. Zurückhaltung ist ihr bei Zielgruppen- oder Spartenprogrammen und bei ausserprogrammlichen Tätigkeiten auferlegt.