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Mittwoch
18.12.2002

Der Bundesrat möchte «besondere publizistische Leistungen auf der lokal-regionalen Ebene» mit einem Gebührensplitting ermöglichen. Die Zahl der Veranstalter, die in den Genuss der Gebührengelder kommen, soll beschränkt werden - im Fernsehbereich werden es 10 bis 12 sein. Dies soll eine möglichst effiziente Verwendung der Gelder garantieren, so der Bundesrat. Insgesamt sollen den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern maximal 4 Prozent des gesamten Gebührenertrages zukommen (entspricht heute 44 Mio. Franken). Heute erhalten die lokal-regionalen Veranstalter jährlich einen Gebührenanteil von 12 Mio. Franken.

Der Entwurf verbessert auch die Rahmenbedingungen für private Veranstalter im Allgemeinen. Gelockert werden die Bestimmungen über die Unterbrecher- und die Alkoholwerbung. Erlaubt wird künftig in privaten Programmen Werbung für leichte Alkoholika (z.B. für Wein und Bier), nicht aber für gebrannte Wasser.

Auch will der Bundesrat kommerziellen Veranstaltern den Marktzugang erleichtern. Eine Konzession braucht ein privater Veranstalter künftig nur noch für Programme, denen ein bevorzugter Zugang zu Frequenzen oder ein Anteil aus den Empfangsgebühren gewährt wird.