Die Zuger Kirschtorte, für viele ein Inbegriff von Qualität, feinem Essen und guter Confiserien, soll geschützt werden. Heute wird das Gesuch, dieses Traditionsprodukt mit einer genauen geografischen Angabe zu schützen, vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publiziert. Denn die Zuger Kirschtorte darf ausschliesslich mit Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch hergestellt werden. Damit soll ihr guter Ruf und ihre hohe Qualität geschützt werden.
Die Zuger Kirschtorte hat im Kanton Zug eine lange Tradition. Sie wurde 1915 von einem Zuger Konditor erfunden. Die Kirschtorte mit ihrem rautenförmigen Muster in der Puderzuckerschicht und ihrem intensiven Kirschgeschmack ist unverwechselbar. Sie wird noch heute nach traditioneller Art von Hand zusammengesetzt.
Mit einer geschützten geografischen Angabe können traditionelle Produkte vor Nachahmungen geschützt werden. Wer die Bezeichnung Zuger Kirschtorte in Zukunft verwenden möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des Pflichtenheftes halten.
Die geschützten Bezeichnungen werden in das Register für Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Das Register der Schweiz umfasst 29 Eintragungen: 19 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 10 geschützte geografische Angaben (GGA).
«Das Gesuch wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Kantone und Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben die Möglichkeit, während einer Frist von drei Monaten Einsprache zu erheben», schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft.