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Donnerstag
05.06.2003

Der Kanton Zürich will für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsgeschäften (E-Government) kein einheitliches Gesetz schaffen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Vielmehr wolle er die rechtlichen Grundlagen für die drei Bereiche Information, Verfahren und Organisation separat erarbeiten, erklärte Kommunikationschefin Susanne Sorg. Damit werde vermieden, dass entweder für den einen Bereich notwendige Regelungen verzögert werden oder aber ein anderer Bereich ohne Not unter grossen zeitlichen Druck gerät. Mit der flexiblen Lösung könnten bereits eingeleitete Entwicklungen ohne Verzögerungen weitergeführt werden.

Da mit E-Government lokale, nationale und internationale Grenzen überschritten würden, müssten auch bei der Erarbeitung der rechtlichen Voraussetzungen die Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt werden. Eine kantonale Einzellösung - insbesondere bei der digitalen Signatur - macht nach Ansicht des Regierungsrats keinen Sinn.