Der Zürcher Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassung die Ziele des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Der Entwurf überzeuge jedoch nicht, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Er unterstützt die Sicherstellung eines leistungsfähigen Service public durch eine starke SRG SSR Idée suisse sowie die Liberalisierung des Handlungsspielraums für kommerzielle Anbieter. Der Rat bemängelt hingegen, dass der Entwurf die durch die Bundesverfassung garantierte Berücksichtigung der kantonalen Bedürfnisse und die entsprechende Versorgung der Regionen nicht gewährleistet. Der regionale Service public könne und müsse über einen Leistungsauftrag der SRG und die regionale Verankerung ihrer Trägerschaft und Organisationsstruktur sichergestellt werden. Praxisfern erscheint dem Zürcher Rat, dass die verschiedenen Regelungsbedürfnisse von Radio und Fernsehen nicht berücksichtigt wurden. Vor allem die vorgeschlagene Werbeordnung sehe für private Programmveranstalter in der Schweiz weiterhin Beschränkungen vor. Sie sei nicht europakompatibel und benachteilige die einheimischen Veranstalter im internationalen Wettbewerb.
Donnerstag
03.05.2001