Der Regierungsrat des Kantons Zürich will in einem neuen Gesetz über Information und Datenschutz das Öffentlichkeitsprinzip einführen. Das Gesetz will den Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu Dokumenten der Behörden gewähren - solange nicht überwiegende öffentliche und private Interessen betroffen sind. Gelten soll das Öffentlichkeitsprinzip für Regierungsrat und Kantonsrat, Kantonsverwaltung und Gerichte sowie die Gemeinden. Der Gesetzesentwurf sieht eine grundsätzliche Gebührenpflicht für den Zugang zu Informationen vor. Jetzt muss sich das Kantonsparlament mit der Vorlage befassen.
Dem Öffentlichkeitsprinzip entziehen will die Regierung zum Beispiel Berufsgeheimnisse. Das neue Gesetz soll auch nichts am Sitzungsgeheimnis ändern, das beispielsweise für den Regierungsrat oder die Kommissionen des Kantonsparlaments Geltung hat. Das neue Gesetz stösst aber bei den meisten Gemeinden auf Skepsis. Sie befürchten Nachteile für ihre Behörden und eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses in der Gemeinde, wie aus den Vernehmlassungsantworten hervorging. Dabei verlangten sie, vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen zu werden, oder wenigstens eine fakultative Einführung des Öffentlichkeitsprinzips auf kommunaler Ebene vorzusehen. - Mehr dazu: Geheimniskrämerei hat (fast) ein Ende, Auch Aargau mit Öffentlichkeitsprinzip und Öffentlichkeitsprinzip in der neuen Basler Verfassung
Donnerstag
24.11.2005