Der Zürcher Regierungsrat befürwortet ein sehr weitgehendes Tabak- und Alkohol-Werbeverbot. Auf öffentlichem Grund und auf Privatgrund, der von öffentlichem Grund her einsehbar ist, soll Werbung für Tabakwaren und Alkohol verboten werden. Die Regierung bedauert in ihrer Stellungnahme zur eidgenössischen Totalrevision der Tabakverordnung, dass auf ein umfassendes Werbeverbot verzichtet wurde, wie Regierungsratssprecherin Susanne Sorg am Donnerstag sagte. Die Regierung wolle aber einschränkende Massnahmen im Kanton Zürich durchsetzen und die Forderungen eines Postulats aus dem Kantonsrat erfüllen. Im Entwurf zum neuen Gesundheitsgesetz sei eine entsprechende Bestimmung aufgenommen worden.
Der Regierungsrat würde das Tabak- und Alkohol-Werbeverbot gern mit anderen Kantonen abstimmen. Im Zusammenhang mit der Vorlage für ein Gesundheitsgesetz will die Zürcher Regierung noch weiter gehende Einschränkungen näher prüfen, wie Sorg erklärte. Der Regierungsrat hätte sich gewünscht, dass der Bund nicht nur Transparenz für Tabak-Konsumierende schafft, sondern auch weitere Schutzmassnahmen in die Tabakverordnung aufnimmt. Neben einem umfassenden Werbeverbot befürwortet er auch Rauchverbote an bestimmten Orten zum Schutz der Nichtrauchenden. Der Regierungsrat bemängelt weiter, dass der Bund von einem Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche abgesehen hat. Positiv beurteilt die Kantonsregierung, dass den Rauchern künftig recht deutlich aufgezeigt werden soll, wie gefährlich das Rauchen sei. Siehe auch Neue Warnungen auf den Zigarettenpäckli, Thurgau für Verbot von Plakatwerbung, Ausserrhoden prüft Alkohol- und Tabak-Werbeverbot, Kein Werbeverbot für Tabak und Alkohol im Kanton Thurgau, Aargau will Tabak- und Alkohol-Werbung stark einschränken etc.
Donnerstag
02.10.2003