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Dienstag
11.01.2011

Die beiden Zürcher Sozialamt-Mitarbeitenden, Margrit Zopfi und Esther Wyler, haben das Amtsgeheimnis verletzt. Das hat das Zürcher Obergericht am Dienstag befunden. In zweiter Instanz wurden die beiden schuldig gesprochen. Das Gericht argumentierte, dass sich die beiden damaligen Mitarbeiterinnen des Stadtzürcher Sozialdepartements 2007 nicht an die Medien hätten wenden müssen. Sie übergaben damals amtsinterne Dokumente der «Weltwoche», wie die Zürcher Medien und «20 Minuten Online» am Dienstag berichteten.

Zopfi und Wyler hätten andere Möglichkeiten gehabt und sich beispielsweise an die Sozialbehörde oder die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission wenden können, argumentiert das Gericht. Zudem seien Massnahmen, um den Missbrauch einzudämmen, bereits aufgegleist gewesen.

Die beiden Frauen hätten sich deshalb der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht, befand das Obergericht. Sie werden je mit 20 Tagessätzen à 80 Franken bestraft. Die Strafe ist bedingt auf zwei Jahre. Ausserdem müssen die beiden Frauen die Gerichtsgebühren von 6000 Franken übernehmen und der Stadt Zürich eine Prozessentschädigung von 5000 Franken bezahlen.

Das Zürcher Obergericht hat mit seinem Entscheid vom Dienstag den erstinstanzlichen Freispruch des Bezirksgerichts Zürich umgestossen. Dass es ein unpopuläres Urteil gefällt hat, ist dem Gericht bewusst. Aber sie seien kein parteipolitisches Gremium, befand ein Richter. Er spielte damit auf den Umstand an, dass die beiden Frauen im vergangenen Herbst den «Prix Courage» des «Beobachters» erhielten. Auch der Verteidiger hatte bereits vor dem Prozess gesagt: «Für den Fall, dass sie nun doch noch verurteilt werden - moralisch haben sie bereits gewonnen.»

Das Obergericht stützt sich bei seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Dieses habe in der Vergangenheit die Gründe sehr eng gefasst, die eine Amtsgeheimnisverletzung rechtfertigen würden. Deshalb zeigten sich die Richter auch überzeugt, dass das oberste Schweizer Gericht ihr Urteil bestätigen werde.