Die unter etlichem Getöse im Mai 2006 zurückgetretene Zürcher FDP-Regierungsrätin Dorothée Fierz hat im Gerichtsverfahren um eine Amtsgeheimnisverletzung wegen Medieninformation einen Freispruch erzielt. Sie sei nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagten» freigesprochen worden, heisst es in der Urteilsverkündung des Zürcher Bezirksgerichts vom Donnerstag. Es lasse sich nicht mit Gewissheit nachweisen, dass sich der damalige Sachverhalt so abgespielt habe, wie die Anklage es darstellte, sagte der Richter. Es sei «in keiner Richtung» eine klare Überzeugung zu Stande gekommen.
So hätten die Aussagen des bereits wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilten damaligen Kommunikationsverantwortlichen der Baudirektion nicht bewiesen werden können. Dieser hatte im Frühling 2006 wegen eines Streits um Ämterverschiebungen im Tiefbauamt den Medien vertrauliche Dokumente zugespielt. Fierz und drei weitere Kadermitarbeiter hätten dies gebilligt, erklärte er nachträglich. Fierz und die drei Mitangeklagten erhalten Prozessentschädigungen zwischen rund 29 000 und 34 000 Franken. - Gerichtsverfahren gegen Zürcher Ex-Regierungsrätin Fierz eröffnet und Ex-Regierungsrätin muss wegen Medieninformation vor Gericht
Donnerstag
20.12.2007




