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Mittwoch
12.03.2003

Das Zürcher Bezirksgericht hat eine Klage von OnlineReports.ch gegen «Blick» abgewiesen, wie OnlineReports.ch am Mittwoch mitteilte. Grund der Klage war ein Foto, das den Prattler Politiker Samuel Wehrli mit seiner Tochter zeigte. «Blick» hatte dieses Foto im August 2001 ohne Einwilligung von der Internetseite des OnlineReports.ch kopiert und auf der Titelseite veröffentlicht. Das Gericht begründet die Abweisung der Klage laut Onlinereports.ch damit, dass das Wehrli-Bild den Urheberrechtsvermerk «zVg» (= «zur Verfügung gestellt») trug und somit «zum Abdruck frei ist und von andern Medien verwendet werden darf». Es spiele dabei keine Rolle, ob die Erst-Publikation eines solchen Bildes im Internet oder in einem Printmedium erfolge.

Das Gericht stützte sich bei dieser Interpretation auf einen von OnlineReports angestrengten Entscheid des Presserats, wonach zu «vermuten» sei, «dass ein im Internet mit dem Verweis `zVg` publiziertes Bild grundsätzlich auch von andern Medien verwendet werden darf». Wie OnlineReport nun auf seiner Seite schreibt, hat Richterin Esther Vögeli «den Bild-Vermerk zVg offiziell zum Label der Bild-Selbstbedienung erhoben». OnlineReports.ch betrachtet dieses Urteil als unverständlich und praxisfern. Im Juni 2002 hatte der Schweizer Presserat eine Beschwerde von OnineReports gegen «Blick» gutgeheissen und dessen Bildbeschaffung als unlauter eingestuft. Mehr zum Urteil unter http://www.onlinereports.ch/Aktualitaeten.htm#anchorWehrliBildUrteil - weitere Infos unter: Heikles Bild aus dem Internet: Schelte für «Blick»