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Montag
23.08.2021

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Viele sind nach wie vor überzeugt von Echinaforce. Das Mittel wird schon lange auch gegen Grippe eingenommen...  (Bild: Amavita)

Viele sind nach wie vor überzeugt von Echinaforce. Das Mittel wird schon lange auch gegen Grippe eingenommen... (Bild: Amavita)

«Nützt’s nüt, so schad’s nüt», pflegt der Volksmund zu sagen. Und nicht wenige auch namhafte Expertinnen und Experten sind tatsächlich von der Wirkung des Naturheilmittels Echinaforce gegen Corona überzeugt.

Das hat im Herbst 2020 zu einem richtigen Hype für das Wundermittel geführt. Als eine der Folgen der Pandemie hat sich Echinaforce dann zu den meistverkauften Mitteln der Alternativmedizin entwickelt.

Gemäss einer neuen Studie kann der Erfolg allerdings nur im Labor und nicht am Menschen nachgewiesen werden. Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat deshalb Werbung für Echinaforce-Produkte unter die Lupe genommen – und «hatte einiges zu beanstanden», wie die «Schweiz am Wochenende» berichtet.

Swissmedic ist nun zum Schluss gekommen, dass die zwei Anbieterfirmen A. Vogel und Homöopharm AG «beide illegale Werbung geschaltet» hätten.

«Stärkt und wehrt ab» – ein Slogan der Homöopharm – entspreche einem nicht zulässigen Wirkversprechen, während «natürliche Wirkungsweise» so tue, als ob es sich um ein Naturprodukt handle. Homöopharm muss deshalb eine Busse zahlen.

Bei A. Vogel habe man sich aussergerichtlich geeinigt. Hier monierte Swissmedic die Aussage «Eine Antwort der Natur», da sich dies auf das Medikament beziehe. In der Einigungsverhandlung hat man einen Kompromiss gefunden: Die Firma verkleinert den Slogan und integriert ihn ins Firmenlogo – so bezieht sich die «Antwort der Natur» nicht mehr auf das Medikament.

Das Urteil bringt mit sich, dass die Firma nun alle Werbemittel neu gestalten muss.