Der deutsche Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat den Zigarettenhersteller JT International wegen jugendbezogener Zigarettenwerbung verklagt. Der Auslöser sind Camel-Plakate mit dem Bild jugendlich erscheinender Personen. «Wir erwarten, dass die beanstandete Werbung im Interesse des Jugendschutzes gerichtlich untersagt wird», sagt Edda Müller vom Vorstand des VZBV laut dem Branchendienst Hoirzont. Es dürfe nicht sein, dass Jugendliche zum Rauchen verleitet würden und der Werbung schutzlos ausgeliefert seien. Zudem suggeriere der Slogan «slow down - pleasure up» ein gesteigertes Wohlbefinden durch Tabakkonsum. Laut deutschem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ist Tabakwerbung verboten, die besonders dazu geeignet ist, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu verleiten. Konkretisiert wird dieses Verbot durch die freiwillige Richtlinie der Zigarettenindustrie «für die Werbung auf dem deutschen Zigarettenmarkt» von 1966. Im Rahmen dieser Selbstverpflichtung hat sich die Zigarettenindustrie verpflichtet, in der Zigarettenwerbung nicht mit Personen unter 30 Jahren zu werben. Mehr dazu: Tabak-Konzerne wollen Zigarettenwerbung einschränken
Donnerstag
25.07.2002