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Donnerstag
07.03.2013

Nach dem Warnstreik vom Sonntagabend gab die Winterthurer Ziegler Druck am Dienstag bekannt, die Mitarbeitenden der Rotationsabteilung hätten eine Friedenspflicht-Vereinbarung unterzeichnet. In den Augen der Gewerkschaft Syndicom bleibt die getroffene Vereinbarung rechtlich ohne Konsequenz.

«Bestimmungen zur Friedenspflicht haben nur dann eine Rechtsgültigkeit, wenn diese von zum Vertragsabschluss berechtigten Organisationen unterschrieben wurden. Das sind Unternehmerverbände (auch einzelne Betriebe) und Gewerkschaften», schreibt die Gewerkschaft am Mittwoch in einem Kommuniqué. Das Streikrecht, das durch die Bundesverfassung garantiert ist, könne nicht durch betriebliche Vereinbarungen zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft oder Betriebskommissionen umgegangen werden.

«Unter welchen Umständen diese Vereinbarung zustande kam, ist Syndicom nicht bekannt», heisst es weiter. Umso unappetitlicher sei es, dass sie von der Druckerei gegenüber der Presse als Kompromiss verkauft werde.