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Montag
06.05.2002

Der deutsche Rechtsanwalt Matthias Prinz hat ein Auge aufs Internet geworfen. Grund dafür sind Artikel, gegen deren Publikation sich Prominente oder Unternehmen im Printsektor erfolgreich gewehrt haben – in offen zugänglichen Online-Archiven die Orginalversionen aber jederzeit abrufbar sind. Um sich Gerichtsauseinandersetzungen zu ersparen, unterschreiben viele Verlage relativ rasch eine Unterlassungserklärung eines Anwaltes, die strittigen Aussagen sind aber eben online noch verfügbar. Auf Druck von Rechtsanwälten haben bereits mehrere deutsche Verlagshäuser wie der Ullstein Verlag, der Wirtschaftsdienst VWD und verschiedene Presseagenturen reagiert. Bei Archiv-Anfragen heisst es bei vielen: «under construction». Briefe, mit der Durchsetzung von «Unterlassungstiteln», haben von der Hamburger Promi-Kanzlei Prinz nebst dem «Handelsblatt», Spiegel online oder der Wirtschaftsdienst VWD erhalten, weitere werden folgen.