Das deutsche Bundesgericht hat einen Eilantrag von ZDF und Nordeutschem Rundfunk (NDR) abgelehnt. Die beiden Sender beklagten sich über die Art der Vergabe der Presseplätze im bevorstehenden Prozess gegen den mutmasslichen El-Kaida-Terroristen Mounir El Motassadek. Das OLG stellt zwar Presseplätze bereit. Wer allerdings während der Verhandlung den Raum verlässt, kann seinen Sitz nicht reservieren, sondern muss sich erneut in die Schlange einreihen und warten, bis wieder ein Platz frei wird. Für die Medienvertreter sei damit die Möglichkeit zur aktuellen Berichterstattung eingeschränkt, so ZDF und NDR. Deshalb forderten die beiden Sender eine sitzungspolizeiliche Massnahme des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG), blitzten damit aber beim Bundesgericht ab.
Sonntag
20.10.2002