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Montag
29.04.2019

TV / Radio

Eine einstweilige Verfügung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist am Freitag abgelehnt worden. Die Rechtsaussenpartei wollte das ZDF zwingen, einen Polit-Wahlspot am Montag auszustrahlen.

Der Spot mache «in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören», urteilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, wie die «Rhein-Zeitung» berichtete.

In Deutschland sind Rundfunksender dazu verpflichtet, Wahlwerbespots der Parteien auszustrahlen.

Die NPD könnte nun noch ans Verfassungsgericht gelangen.