Der Streit um das Leistungsschutzrecht in Deutschland geht weiter: Jetzt hat sich der Suchmaschinenbetreiber Yahoo beim Bundesverfassungsgericht beschwert. Er sieht das Gesetz als «verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer», wie «Spiegel Online» am Montag berichtete.
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe könnten sich demnächst in die Diskussion um das Leistungsschutzrecht einmischen müssen. Aufgrund der «Unbestimmtheit des Gesetzes und der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit» habe sich Yahoo gezwungen gesehen, die Gestaltung seiner Suchergebnisse in der deutschen Nachrichtensuche zu ändern, schreibt Helge Huffmann, Unternehmensanwalt von Yahoo.
Ende Juni war bekannt geworden, dass die Verwertungsgesellschaft VG Media nicht nur gegen Google, sondern auch gegen 1&1 und Yahoo vorgeht. Die VG Media, an der zwölf Verlage beteiligt sind, habe beide Unternehmen beim zuständigen Schiedsgericht des Patent- und Markenamts verklagt, meldeten verschiedene Fachmedien.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ermöglicht es Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch «einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte» lizenzfrei nutzen. Ab welcher Länge ein Textteil schützenswert ist, ist umstritten und noch nicht von Gerichten geklärt. Yahoo ist in Deutschland hinter Microsofts Bing und Google die Suchmaschine mit dem dritthöchsten Marktanteil.