Die derzeitige Inhaberin der URL «www.luzern.ch», die Luzerner Head Web GmbH, ist nun auch vor Bundesgericht gescheitert. Um den Domain-Namen stritten sich die Firma und die Stadt Luzern seit Jahren. Head Web hatte sich den Namen 1996 gesichert. Erst später meldete auch die Stadt Luzern Anspruch auf den Namen an. Ende 2000 sprach das Amtsgericht Luzern die Rechte an der Internet-Adresse der Stadt zu. Das Obergericht des Kantons Luzern folgte diesem Entscheid ein Jahr später und verfügte, dass Head Web die Adresse entschädigungslos der Stadt Luzern übertragen müsse.
Die Firma legte beim Bundesgericht Berufung ein, die Domain «www.luzern.ch» solle allen gehören, nicht nur der Luzerner Stadtverwaltung. Zudem habe die Stadt den Anspruch auf die Adresse verwirkt. Das Bundesgericht bestätigte mit dem am Samstag veröffentlichten Urteil den Entscheid des Obergerichts. Die Begründung des Entscheids steht noch aus.
Sonntag
28.07.2002