Am Vorabend der Misstrauensabstimmung 2013 fotografierten «Bild»-Reporter Klaus Wowereit in einer Berliner Promi-Bar.
Die Boulevard-Zeitung veröffentlichte die Fotos unter anderem mit der Bildlegende: «Der Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im Parlament sichtlich entspannt und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar». Wowereit sah dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt.
«Bild» und der Springer-Verlag beriefen sich auf die Pressefreiheit. Nach Punktsiegen Wowereits in beiden Vorinstanzen gab der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag nun dem Springer-Verlag Recht.
«Bild» habe die Fotos ohne Einwilligung des damaligen Bürgermeisters veröffentlichen dürfen. Die Misstrauensabstimmung sei ein Ereignis der Zeitgeschichte gewesen. Gerade am Vorabend der Abstimmung habe Wowereit nicht damit rechnen können, von der Presse unbeobachtet zu sein, erklärte der BGH weiter.
Die «Bild» habe zu Recht darüber berichtet, wie der Bürgermeister mit der Situation umgehe – nämlich sichtlich entspannt, wie verschiedene Medien berichteten.
Während Wowereits Anwalt Christian Schertz über die Post aus Karlsruhe alles andere als amused war, begrüsste die Springer-Presse wie erwartet das Urteil des BGH.