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Donnerstag
08.06.2023

Werbung

«Klimaneutrale» WM: Die Beweislast liegt beim demjenigen, der im Namen des Klimas die Werbetrommel rührt, findet das Selbstkontrollorgan der Werbe-Branche. (Bild Wikipedia)

«Klimaneutrale» WM: Die Beweislast liegt beim demjenigen, der im Namen des Klimas die Werbetrommel rührt, findet das Selbstkontrollorgan der Werbe-Branche. (Bild Wikipedia)

Aus fünf Ländern sind Ende 2022 Klagen gegen die Fifa bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eingegangen. Stein des Anstosses: Wie der Weltfussballverband seine Männer-WM in Katar beworben hatte.

Die Aussagen, die die Fifa zur angeblichen «Klimaneutralität» der WM in Katar gemacht hat, seien «unlauter» gewesen, so der Vorwurf der Beschwerdeführerinnen aus der Schweiz, Frankreich, Belgien, Grossbritannien und den Niederlanden. 

Am Mittwoch hat die SLK nun ihren Entscheid veröffentlicht. 

Es müsse ein «strenger Massstab» angelegt werden, wenn es darum geht, die Richtigkeit von Umwelt-Claims zu beweisen, geht aus der ausführlichen Stellungnahme hervor.Tatsachenbehauptungen müssten von Gesetzes wegen richtig und dürften nicht irreführend sein. 

Die Kommission stützt sich dabei an die Vorgaben des Marketing- und Werbekodex der International Chamber of Commerce (ICC), und dort insbesondere auf das Kapitel D, das sich um Werbung und Marketing mit Umwelt-Themen dreht. 

«Die Fifa hat in der beanstandeten kommerziellen Kommunikation teilweise absolute Aussagen verwendet und so den falschen und irreführenden Eindruck erweckt, die Fussballweltmeisterschaft 2022 in Katar sei bereits vor und während dem Turnier klima- respektive CO2-neutral», schreibt die SLK in ihrer Stellungnahme weiter.

Die Fifa hatte vor dem Anpfiff der WM einen Bericht erstellen lassen, der die voraussichtlichen Emissionen auf provisorischer Basis berechnet. Demnach sollten in Katar 3,63 Millionen Tonnen CO2 ausgestossen werden. Die Beschwerdeführerinnen kritisieren jedoch, die darin enthaltenen Einschätzungen seien zu tief.

Ob die Schätzung der Fifa realistisch ist, konnte die SLK zwar nicht definitiv beurteilen. Es liege aber offenbar keine «allgemein akzeptierte Methode» im Sinne des ICC-Kodex vor, so das Gremium.

«Selbst wenn die Schätzung dereinst den definitiven Zahlen entsprechen sollte, bleibt für die SLK unklar, ob die versprochene Kompensation überhaupt realistisch ist.»

Die Fifa verteidigte sich damit, sie habe die geschätzten 3,63 Millionen Tonnen CO2 bereits kompensiert. Zudem habe sie wiederholt angekündigt, die zu einem späteren Zeitpunkt definitiv zu berechnenden Emissionen vollständig zu kompensieren. 

Das liess die SLK nicht durch. Denn die Fifa habe die Kompensation der geschätzten Emissionen nicht nachgewiesen «und legte auch kein Konzept vor, wie sie eine allfällige weitere Kompensation vornehmen wird». 

Zudem blieb unklar, ob die Kompensationsmassnahmen den Schweizer Standards entsprechen. Diese fordern unter anderem einen vollständigen und dauerhaften Entzug von CO2 aus der Atmosphäre.

Die Verlautbarungen der SLK haben keine verbindliche Wirkung. Das Selbstkontrollorgan «empfiehlt» der Fifa daher lediglich, in Zukunft auf die beanstandeten Claims zu verzichten. 

«Es sei denn, sie kann zum Zeitpunkt der Kommunikation einerseits den vollständigen Nachweis der nach allgemein akzeptierten Methoden vorgenommenen Berechnung aller aufgrund des Turniers kausal verursachten CO2-Emissionen sowie andererseits den Nachweis der vollständigen Kompensation dieser CO2-Emissionen erbringen.»

Die Beweislast liegt bei demjenigen, der im Namen des Klimas die Werbetrommel rührt.