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Dienstag
11.06.2002

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Tageszeitung «Le Matin» abgewiesen, die in einem Bericht publik gemacht hatte, dass die drei Herausgeber eines Buches der umstrittenen Scientology-Organisation angehörten. Es könne im öffentlichen Interesse liegen, wenn Medien solche Zusammenhänge offen legen, erklärt der Presserat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid. Dies gilt insbesondere dann, wenn die fraglichen Personen in der Öffentlichkeit stehen und die Organisation umstritten ist. Der Westschweizer Zeitung «Le Matin» war vorgeworfen worden, in einem Artikel zu Unrecht das Privatleben dreier Verwaltungsräte eines Verlages ausgebreitet zu haben. Stein des Anstosses war die von «Le Matin» veröffentlichte Scientology-Zugehörigkeit der drei Männer. Der Schweizer Presserat hat nun die Beschwerde abgewiesen, da die Angabe der Zugehörigkeit der drei Verwaltungsräte zur Scientology-Organisation im öffentlichen Interesse liege. Das Urteil im Wortlaut: http://www.presserat.ch/15500.htm